Legal

Terms and conditions

What applies between the operator and every organisation using validportrait. The processing of personal data is governed by the data processing agreement.

These terms are available in German only; the German version is authoritative.

Version 1.0, Fassung vom 1. November 2026.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten zwischen digitalify GmbH, Euelstrasse 29, 8408 Winterthur, Schweiz (der «Betreiber»), und jeder Organisation mit Sitz in der Schweiz, die die Plattform validportrait nutzt (die «Organisation»). Die Plattform richtet sich an Organisationen, nicht an Privatpersonen.

Der Vertrag entsteht, wenn die Registrierung mit dem Link aus der E-Mail abgeschlossen ist oder die Organisation diese AGB in der Konsole annimmt. Wer das tut, bestätigt, die Organisation vertreten zu dürfen.

Ein im Einzelfall schriftlich geschlossener Vertrag geht diesen AGB vor.

2. Leistungen

Mit der Plattform holt die Organisation Porträtfotos ein: Sie erfasst Personen und lädt sie per SMS oder E-Mail ein. Die Personen nehmen ihr Foto ohne Konto auf, in der Regel über einen persönlichen Link. Die Plattform prüft das Foto, bereitet es auf und stellt es der Organisation zum Abholen bereit.

Die Aufbereitung beschränkt sich auf Zuschnitt, Drehen, Tonwerte, Schärfe, Vergrösserung und das Ersetzen des Hintergrunds durch eine einzige Farbe. Gesichter werden nie generativ verändert.

Der Betreiber entwickelt die Plattform weiter. Eine wesentliche Funktion fällt nur weg, wenn er das mindestens 30 Tage vorher in Textform ankündigt.

3. Automatische Prüfung

Die Prüfung läuft automatisch nach festen Regeln und kann sich irren. Sie stellt nicht fest, wer auf einem Foto zu sehen ist.

Der Betreiber sichert nicht zu, dass eine Behörde, ein Verband oder ein anderer Dritter ein Foto annimmt. Ob ein Foto für ihren Zweck genügt, entscheidet die Organisation.

4. Start-Credits und Probezeit

Eine Organisation, die sich selbst registriert, erhält einmalig die bei der Registrierung genannten Start-Credits. Je E-Mail-Adresse gibt es sie nur einmal. Der Betreiber kann eine Registrierung ablehnen.

Bis zur ersten bezahlten Rechnung gilt eine Probezeit: Die Organisation legt höchstens so viele Aufträge an, wie sie Credits erhalten hat, und sendet je Credit nur eine begrenzte Zahl Nachrichten und Einladungen. Gelöschte Aufträge zählen mit. Die Probezeit endet auch, wenn der Betreiber einen Pilot oder eine Grenze vergibt.

5. Credits

Ein Credit steht für ein validiertes, aufbereitetes Foto. Abgebucht wird einmal je Auftrag, wenn das geprüfte Foto übermittelt ist; verlangt die Organisation eine Freigabe, erst mit der Freigabe. Die Einladung allein kostet nichts.

Lehnt die Organisation ein Foto ab oder wird es ersetzt, bevor es abgeholt ist, kommt der Credit zurück. Ein abgeholtes Foto gibt keinen Credit zurück.

Eingeladene Personen können ihr Foto auch senden, wenn die Credits aufgebraucht sind. Der Stand kann deshalb unter null fallen; die fehlenden Credits werden mit der nächsten Bestellung verrechnet. Neue Aufträge sind gesperrt, sobald der Stand null oder die vom Betreiber gesetzte Grenze erreicht.

Gekaufte Credits und Start-Credits verfallen nicht. Credits aus einem Pilot werden zuerst verbraucht und verfallen mit seinem Ende. Credits gehören der Organisation, lassen sich nicht übertragen und werden nicht ausbezahlt.

6. Bestellung und Zahlung

Weitere Credits bestellt die Organisation in der Konsole. Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise in CHF, zuzüglich allfälliger MWST; eine Preisänderung gilt nur für spätere Bestellungen. Die Bestellung ist verbindlich, und die Credits gelten sofort.

Die Organisation erhält eine QR-Rechnung per E-Mail, zahlbar in 30 Tagen. Gutscheine werden auf die Rechnung angerechnet und nicht ausbezahlt. Storniert der Betreiber eine Rechnung, werden ihre Credits wieder abgezogen.

Bei Zahlungsverzug gilt eine Kulanzfrist von 14 Tagen. Danach legt die Organisation keine neuen Aufträge mehr an, bis die Zahlung eingeht. Bereits eingeladene Personen können ihr Foto weiter senden.

7. Verfügbarkeit

Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit aber nicht garantieren. Geplante Wartungen kündigt er nach Möglichkeit im Voraus an.

8. Pflichten der Organisation

Die Organisation holt Fotos nur von Personen ein, die zu ihr gehören, und nur für ihre eigenen Zwecke. Sie sorgt dafür, dass sie die Daten bearbeiten darf, und informiert die Personen.

Sie verwendet nur Adressen und Telefonnummern, die sie dafür nutzen darf, und sendet über die Plattform nichts, was nicht dem Einholen des Fotos dient, insbesondere keine Werbung.

Sie verwendet nur Namen, Kürzel, Logos und Texte, zu denen sie berechtigt ist. Für ihre Texte und Angaben ist sie verantwortlich.

Sie hält Zugangsdaten geheim, behandelt persönliche Links als vertraulich und meldet dem Betreiber einen Verdacht auf Missbrauch sofort.

Sie holt fertige Fotos rechtzeitig ab. Die Fristen stehen in Ziffer 11 des Vertrags über die Auftragsbearbeitung.

9. Begrenzen und Sperren

Zum Schutz vor Missbrauch und übermässigen Kosten kann der Betreiber die Nutzung begrenzen, etwa die Zahl der Nachrichten je Tag.

Verstösst eine Organisation gegen diese AGB oder besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, kann er sie ganz oder teilweise sperren. Er informiert sie darüber, soweit das den Zweck der Sperre nicht gefährdet.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag der Organisation regelt der Vertrag über die Auftragsbearbeitung. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.

11. Geistiges Eigentum

Fotos, Angaben und Inhalte der Organisation bleiben bei ihr oder bei den Personen, denen sie zustehen. Die Plattform und ihre Software bleiben beim Betreiber; für Bestandteile unter offener Lizenz gelten deren Bedingungen.

12. Haftung

Der Betreiber haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, den die Organisation in den letzten 12 Monaten bezahlt hat, soweit gesetzlich zulässig.

13. Laufzeit und Vertragsende

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit und ohne Grundgebühr. Die Organisation kann ihn jederzeit in Textform kündigen. Der Betreiber kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, aus wichtigem Grund sofort.

Endet der Vertrag, verfallen die Credits ohne Rückerstattung. Kündigt jedoch der Betreiber ohne wichtigen Grund oder die Organisation wegen einer Änderung nach Ziffer 14, erstattet der Betreiber bezahlte, nicht verbrauchte Credits zu dem Preis zurück, den die Organisation dafür bezahlt hat.

Bis zum Vertragsende kann die Organisation ihre Fotos abholen. Danach löscht der Betreiber die Daten nach Ziffer 11 des Vertrags über die Auftragsbearbeitung. Rechnungen bewahrt er nach Gesetz zehn Jahre auf.

14. Änderungen der AGB

Änderungen kündigt der Betreiber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an. Ist die Organisation nicht einverstanden, kann sie auf das Inkrafttreten kündigen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit zwingendes Recht, namentlich für eine öffentliche Stelle, nichts anderes vorsieht. Ist eine Bestimmung unwirksam, gilt an ihrer Stelle, was ihrem Zweck am nächsten kommt.